Rechtsfragen rund um zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungsfehler
Unsere im Jahr 1948 gegründete Rechtsanwaltskanzlei vertritt deutschlandweit - ausschließlich
– Patientinnen und Patienten, die Opfer von fehlerhaften Zahnbehandlungen und/oder
fehlerhaften kieferorthopädischen oder kieferchirurgischen Behandlungen geworden
sind.
Die Vertretung dieser Fälle erfordert eine genaue Einschätzung der speziellen rechtlichen
und medizinischen Thematiken. Besonders der Bereich der Implantologie gewinnt seit
einigen Jahren immer mehr an Bedeutung. Fehler auf diesem und anderen Gebieten führen
nicht selten zu erheblichen und nachhaltigen Folgeschäden des Kiefers und verursachen
immense Folgekosten. - Mehr -
Das Politmagazin Frontal 21 berichtete am 17.02.2015 über Krankenhauskeime
Urteile zu zahn▪ und kieferorthopädischen Haftungsfällen
Der zahnärztliche Kunstfehler
Im Regelfall ist der Patient, der sich in zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung begibt, ein medizinischer Laie. Er muss sich auf die Kompetenz, die Richtigkeit der Diagnostik und der Behandlungsvorschläge seines Zahnarztes/ Kieferorthopäden verlassen. -Mehr-