Kompetenz für Patienten
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Für Patienten

Der zahnärztliche Kunstfehler


Im Regelfall ist der Patient, der sich in zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung begibt, ein medizinischer Laie. Er muss sich auf die Kompetenz, die Richtigkeit der Diagnostik und der Behandlungsvorschläge seines Zahnarztes/ Kieferorthopäden verlassen.

 

Nicht selten kommt es vor, dass die Diagnostik, die Aufklärung oder auch die Ausführung der Behandlung nicht "lege artis", das heißt nach den Regeln bzw. Gesetzen der ärztlichen Kunst durchgeführt wird.

Insbesondere im Bereich der Implantologie, die als Bestandteil zahnärztlicher Versorgung immer mehr an Bedeutung gewinnt, führen Behandlungsfehler nicht selten zu Beschädigungen des Kiefers und erheblichen Folgekosten.

Ein zentrales Problem für den Patienten besteht in der Schwierigkeit, überhaupt erkennen und einschätzen zu können, ob er "Opfer" eines zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlungsfehlers geworden ist.

Anzeichen hierfür können - exemplarisch - sein:

Diese Aufzählung stellt lediglich einen Auszug der Situationen dar, in welchen Sie als Patient "hellhörig" werden und die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe in Betracht ziehen sollten.